Architekturkurse
Feriencamp-Anbieter aus Österreich
Hauptstrasse 82
2384 Breitenfurt
Unser Architekturbüro gibt es seit 12 Jahren. Neben unserer Tätigkeiten als Architekten bieten wir Kurse für Kinder im Bereich Architektur an. Daher gibt es die Architekturschule für Kinder bereits seit 3 Jahren.
Kinder haben die Möglichkeit an verschiedenen Kursen im Bereich Architektur teilzunehmen. Unsere Kurse sind sehr vielseitig, da wir konstruktive Gebäude entwickeln aber auch Architekturhäuser entwerfen und diese dann mit Möbeln einrichten. Wir entwickeln und fördern Talente. Wir haben die Kurse für Kinder entwickelt um sie in die Welt der Architektur eintauchen zu lassen und räumliche Zusammenhänge besser zu verstehen. Die Kurse finden in Kleingruppen statt. Ziel ist es viel Freude und Spass beim Architektur schaffen zu haben.
Kontakt:
Telefon: +43 (0) 69911228577,
E-Mail: office[*AT*]architektum.at
Angebote / Pakete
Architekturcamp im Wienerwald-
2384 Breitenfurt bei Wien, Paradiesweg 3
Architekturcamp im Wienerwald-m.Ü.
2384 Breitenfurt, Paradiesweg 3
Architekturkurse für Kinder
2384 Breitenfurt bei Wien, Paradiesweg 3
Kontaktformular
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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB Architketum ZT e.U– Architekturkurse für Kinder
Vertragspartner
Architekturbüro- Architektum ZT e.U
Architketurschule für Kinder, Hochrotherdstrasse 10/E/3, 2384 Breitenfurt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Architektum ZT e.U gelten als Grundlage für alle Buchungen der Architekturcamps.
2. Der Vertragspartner akzeptiert mit dem Buchungs- bzw. Bestellvorgang die AGB in vollem Umfang.
Die Annahme des Angebots durch Architektum ZT e.U erfolgt durch Übersendung einer Rechnung an den Kunden. Durch die Annahme der Rechnung wird der Kunde zum Vertragspartner von Architektum ZT e.U. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Mitteilung von Mängeln
Im Falle eines Mangels hat der Teilnehmer kurzfristig die Camp Betreuung darüber zu informieren um ihnen so die Möglichkeit zu geben diesen bereits während der Leistungserbringung beheben zu können. Nachträgliche Reklamationen zur Preisreduktionen sind grundsätzlich ausgeschlossen, Anregungen für Verbesserungen werden gerne angenommen.
Rücktritt durch den Vertragspartner:
Der Vertragspartner hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss zu stornieren.
Der Rücktritt ist nur in schriftlicher Form (eingeschriebener Brief, Mail, Fax) möglich.
An ArchitektumZT e. U
Hochrotherdstrasse 10/E3
2384 Breitenfurt
Rückerstattungsansprüche
Bis 2 Monaten vor dem Ankunftstag werden 30% der Kursgebühr einbehalten.
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag werden 45% der Kursgebühr einbehalten.
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag werden 75% der Kursgebühr einbehalten.
Am Ankunftstag besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Bei frühzeitiger Abreise aus dem Camp (z.B Krankheit oder Nichteinhaltung der Campordnung ) können keine Rückerstattungsansprüche gestellt werden.
Die Vertragsnehmer verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes Sorge zu tragen. Die Kosten für die Heimreise müssen vom Erziehungsberechtigten getragen werden.
Schadensersatz
Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung des Teilnehmers wird empfohlen.
Wir empfehlen den Teilnehmern, keine Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Es besteht die Möglichkeit Wertgegenstände bei der Campbetreuung gesichert zu verwahren, jedoch wird für mitgebrachte Gegenstände keinerlei Haftung übernommen.
Architektum ZT e.U haftet nicht für Verletzungen oder körperliche Schäden, die Teilnehmer während der Camptage auf den Gelände oder bei Freizeitausflügen erleiden bzw anderen Teilnehmern zufügen. Es wird vom Erziehungsberechtigten bestätigt, dass der Teilnehmer gut schwimmen kann und alle gesundheitlichen Informationen der Campleitung vor Beginn bekannt gegeben wurden.
Rücktritt durch Architektum ZT
Im Falle, dass nachweislich Beschädigungen an Einrichtungen des Camps durch einen Teilnehmer herbeigeführt wurden, sind vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte die Kosten zu tragen.
Unterschreiten die Anmeldungen
Bei Unterschreitung der Mindestanzahl von drei Kindern sowie im Fall höherer Gewalten oder unvorhersehbare Ereignisse, findet keine Camp Woche statt und Architektum ZT e.U ist vom Auftrag der Durchführung befreit. Die Vertragspartner werden nach Möglichkeit 14 Tage vor dem Ankunftstag benachrichtigt.
Bei den oben genannten Gegebenheiten wird der gesamte Beitrag an die Vertragspartner zurückerstattet und auf das angegebene Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Neben der E-Card sind alle relevanten, im Ferienkuvert enthaltenen, Unterlagen vollständig ausgefüllt in das Feriencamp mitzugeben und der Campleitung zu übergeben. Der Gesundheitsbogen ist vollständig ausgefüllt mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt an uns zu senden.
Verwendung von Bildmaterial
Die Vertragspartner erklären sich damit einverstanden, dass Fotos oder Filme welche während der Architekturwoche entstehen beziehungsweise angefertigte Bilder seiner Person von Architektum ZT e.U aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden darf, sofern dadurch nicht die Würde des Vertragspartners oder des gesetzlich Vertretenen beeinträchtigt wird.
Eine Entschädigung dafür erfolgt nicht.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den mit Architektum ZT e.U geschlossenen Verträgen ist das zuständige Gericht in Wien.