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KidsmeetSports

Feriencamp-Anbieter aus Österreich

Linzer Straße 35
4073 Wilhering

ZVR: 1866248559

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Wir wollen Kinder für Sport begeistern. Wir wollen sicherstellen, dass Kinder so viele Sportarten wie möglich mit Freude und Spaß kennenlernen. Daher können sie bei unseren Sportcamps in rund 20 Sportarten jeweils 45-60 Minuten hineinschnuppern und lernen hierbei euch die Regeln. Am allermeisten freuen uns Nachrichten von Eltern, dass ihre Kinder durch unser Camp ihre Begeisterung für einen Sport, sei es Tennis, Basketball, Handball, etc. entdecken konnten und diesem jetzt vermehrt nachgehen. Beispiele aus unseren Sportwochen: - Ein laufstarkes Mädchen, das bei koordinativen Sportarten Probleme hatte, konnten wir für die Leichtathletik begeistern. - Ein stärkerer Junge, der bei Schnelligkeit und Geschicklichkeitssportarten immer ein Außenseiter war, ist beim Handball aufgeblüht, hat im American Football seine Leidenschaft gefunden und konnte sein Selbstvertrauen enorm steigern.

 

Unsere Kinder sind zwischen 6 und 14 Jahre alt - egal ob groß oder klein, dick oder dünn - wir wollen JEDES Kind für zumindest eine Sportart begeistern! Der richtige Sport kann den Selbstwert und die sozialen Fähigkeiten der Kinder unvorstellbar steigern. Es gibt für JEDES Kind eine Sportart! Auf unseren verschiedensten Kanälen sehen Sie einen Überblick all unserer Sportarten und Trainer (bis zu 30 sportartspezifische Trainer und Betreuer warten auf euch)

Kontakt:

Telefon: +43681207 82265,
E-Mail: kidsmeetsports[*AT*]gmail.com

Angebote / Pakete

KidsmeetSports Sommercamp
4060 Leonding, DI Ferdinand Karl Weg 1-4

KidsmeetSports Sport- und Lernwoche
4060 Leonding, DI Ferdinand Karl Weg 1-4

Kontaktformular

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 

Das sogenannte „Kleingedruckte“ ist wie überall auch bei uns wichtig. Obwohl manches sicher freundlicher und persönlicher formuliert sein könnte, haben wir uns für nachfolgende Version entschieden. Klar und nachvollziehbar.

Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen, durchgeführt vom Verein KidsmeetSports (1866248559 - Rudolfstraße 91, 4040 Linz) welcher nach außen hin vom Obmann Thomas Dechel vertreten wird, nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt: Für die Durchführung der Camps, sowie die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten, gelten die Ausführungen laut der erfolgten Ausschreibung.

 

Allgemein: 

Grundlage aller mit dem Verein KidsmeetSports (1866248559 - Rudolfstraße 91, 4040 Linz) abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung sowie allfällige Sonderbedingungen. Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Mitgliedschaft und Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Bei männlichen Formulierungen ist die weibliche Bezeichnung ebenso gemeint. 

 

Anmeldung und Zahlungsbedingungen: 

Mit der Anmeldung, welche mittels dem online Anmeldeformular erfolgen muss, bietet der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter dem Veranstalter den Abschluss eines Mitgliedschaft und/oder Teilnehmervertrages auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Wenn die Person eine Buchung beim Veranstalter aufgibt, wird diese durch eine E-Mail, an die von der Person bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse, bestätigt. Dieses E-Mail gilt nur als Buchungsbestätigung und soll die Person darüber informieren, dass die Buchung beim Veranstalter eingetroffen ist. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Teilnehmervertrag – bei Minderjährigen mit einem gesetzlichen Vertreter – ist zustande gekommen, wenn die Person die Rechnung per Banküberweisung überwiesen hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind. 

Email:kidsmeetsports@gmail.com 

 

Mit der Unterbreitung des Angebotes für die Mitgliedschaft und für eine Teilnahme an der Veranstaltung werden die vollständigen Vertragsbedingungen übermittelt. Die mit der Anmeldung erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht während der Betreuung durch den Veranstalter sind Bestandteil des Vertrages. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für den Teilnehmer abgeschlossen, ist die Vollmacht des Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter des Kindes für eine Teilnahme am Sport Camp beizugeben. 

 

Soweit im Einzelfall keine andere Regelung angegeben ist, wird bei Erhalt der Buchungsbestätigung, die Zahlung des Teilnehmerpreises in voller Höhe fällig. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und Namens des Teilnehmers auf das in der Rechnung angegebene Vereinskonto zu überweisen. Mit der Buchung bzw. Anmeldung bestätigt die Person in Kenntnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu sein und anerkennt diese. Wenn der Unkostenbeitrag einlangt, ist die Teilnahme definitiv und wird mit einer E-Mail (Zahlungsbestätigung) bestätigt. 

Stornierungen müssen immer (unabhängig davon, ob der Unkostenbeitrag bereits beglichen wurde oder noch offen ist) schriftlich per E-Mail an kidsmeetsports@gmail.com gesendet werden. 

Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bei der Registrierung Ihres Kindes, da diese – insbesondere die E-Mail-Adresse – für den Anmeldevorgang und in weiterer Folge für die Durchführung der Veranstaltung unerlässlich sind. Erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung (= Zahlungsbestätigung) ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Bei Fragen bezüglich Anmeldestatus wenden sie sich bitte ankidsmeetsports@gmail.com

 

Gewinnspiele:

Preise aus Gewinnspielen können nicht in bar abgelöst werden.

 

Wiederruf und Stornierung: 

Es besteht die Möglichkeit gem. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Anmeldung und der darauf folgenden Rechnungsstellung. Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Termin der Stornierung: Stichtag ist der Eingang der Stornoerklärung beim Veranstalter.

Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. 

Bei Stornierungen ab 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungs- und Systemgebühr von  50% der Veranstaltungskosten verrechnet. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 30 Tagen vor Campbeginn gibt es keine Rückerstattung mehr. 

Bei Krankheit oder Verletzungen im & während des Camps werden die nicht verbrauchten Camptage anteilsmäßig rückerstattet und eine Bearbeitungs- und Systemgebühr von € 90,- verrechnet. Der Antrag für die Rückerstattung muss unter Bekanntgabe des Abwesenheitsgrundes und ärztlichen Attests , spätestens eine Woche nach dem jeweiligen Campende schriftlich per E-Mail an kidsmeetsports@gmail.com gesendet werden. Rückerstattungsanträge, die nach der angegebenen Frist einlangen sind ungültig und werden nicht gewährt. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage muss der gesamte Teilnahmebetrag verrechnet werden. 

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: 

Der Veranstalter kann jederzeit und auch in speziellen Fällen wie folglich beschrieben vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach dem Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen: 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Bei einer ungenügenden Anzahl an Anmeldungen kann der Veranstalter einen Camp-Termin bis längstens 10 Tage vor Beginn annullieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, bei Rückerstattung des vollen Betrages auf einen Campbesuch zu verzichten. Bei Absage sind alle weiteren Ansprüche an den Veranstalter erloschen. 

Bei Verstößen gegen die Verhaltensanforderungen ohne Einhaltung einer Frist: Im Interesse aller Teilnehmer behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer, die grob gegen die Verhaltensanforderungen verstoßen und/oder wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung und die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr auszuschließen. Die Campleitung belehrt die Teilnehmer spätestens am Nachmittag des ersten Tages über die Verhaltensanforderungen im Sportcamp. 

Bei außergewöhnlichen Umständen: Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Veranstaltungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist oder auch die Sportanlagen nicht zur Verfügung stehen. 

 

Haftung und Versicherung: 

Die Teilnahme an dem Sportcamps erfolgt auf eigene Gefahr! Eventuelle Verletzungen und Erkrankungen während des Campaufenthalts müssen durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Bei Unfällen während der Veranstaltung wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer muss also krankenversichert sein. Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass das teilnehmende Kind körperlich gesund, sportlich voll belastbar ist und schwimmen kann, da sich auf der Sportanlage ein Pool befinden könnte. Für das Sportcamp wurde eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen. Der Veranstalter ist dadurch für Haftpflichtschäden versichert. Er haftet gegenüber den Teilnehmern nur im Rahmen der Leistung der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Wie bei solchen Veranstaltungen üblich, kann der Veranstalter für Schadensfälle jeglicher Art keine Haftung übernehmen Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner Privathaftpflichtversicherung. Alle im Rahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer verursachten Sachschäden, sind durch eine Haushaltsversicherung des Kunden abzudecken. Für diese Allgemeinen sowie für die gesamten Geschäftsbedingungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich als zwingend vereinbart. 

 

Wertgegenstände: 

Wir raten davon ab, teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Organzier oder größere Geldbeträge zur Veranstaltung mitzunehmen. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden am Eigentum der Sportanlagen oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Gegenseitige Haftung: 

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers erteilen mit der Anmeldung die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht. 

 

Bildmaterial:

Mit der Anmeldung wird unwiderruflich zugestimmt, dass Aufnahmen, Fotos bzw. Videos des angemeldeten Kindes im Rahmen der Veranstaltung in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Der Veranstalter darf Fotos des Camps auf der eigenen Website und auf der eigenen Facebook Seite veröffentlichen und zu eigenen Werbezwecken verwenden. 

 

Verjährung: 

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag. 

 

Leistungen: 

Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Informationen auf  www.kidsmeetsports.com

Die Leistungsverpflichtung ergibt sich auch aus den Teilnehmerbedingungen, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Andere oder ergänzende Vereinbarungen zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter. 

 

Änderungen der Leistungen: 

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnehmervertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt würden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer einen kostenlosen Rücktritt anbieten.  

 

Auswahl der Sportaktivitäten: 

Die Auswahl der Sportaktivitäten erfolgt sorgfältig und entspricht dem, was in österreichischen Schulen im Rahmen des Unterrichtes für Bewegung und Sport für Volksschulen und höheren Schulen als angemessen erachtet wird. Sportarten mit einem stark erhöhten Sicherheitsrisiko, wie zum Beispiel Flugsport (Paragleiten, Drachenfliegen,…), Motorsport, Wasserfallklettern, Befahren von Gewässern ab (einschließlich) Wildwasserklasse III werden nicht durchgeführt. 

 

Schwimmen: 

Mit der Anmeldung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch bestätigt, dass das Kind im Rahmen der Veranstaltung unter Aufsicht im Pool der Tennisanlage schwimmen gehen darf.

 

Mitbringen: Detaillierte Informationen folgen per E-Mail nach Vertragsabschluss

 

An- und Abreise, Treffpunkt: 

Treffpunkt bzw. Check-in und Check-out ist jeweils am Eingang der Sportanlage. Die Veranstaltung und somit auch die Aufsichtspflicht beginnt 15 Minuten vor Campbeginn und endet mit der jeweils ausgeschriebenen Tagesendzeit . Zu diesem Zeitpunkt werden die Teilnehmer entlassen und können abgeholt werden. Da die An- und Abreise individuell erfolgt, ergeben sich keine Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter.

 

Forderungen: 

Wir nehmen die Interessen unserer Teilnehmer wahr, wenn wir über Mängel oder Missstände noch während der Mitgliedschaft informiert werden. Bitte beachten Sie, dass auf nachträglich gestellte Forderungen nicht mehr eingegangen werden kann, wir aber alles daransetzen, den Aufenthalt der Teilnehmer bestmöglich und unvergesslich zu gestalten. 

Schlussbestimmungen: 

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien, Für Fragen betreffend den AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. (kidsmeetsports@gmail.com)

Linz, 11. April 2021